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   VGH Hessen, 09.11.2012 - 8 B 2103/12   

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VGH Hessen, 09.11.2012 - 8 B 2103/12 (https://dejure.org/2012,91220)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.11.2012 - 8 B 2103/12 (https://dejure.org/2012,91220)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. November 2012 - 8 B 2103/12 (https://dejure.org/2012,91220)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08

    Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.2012 - 8 B 2103/12
    Das Recht verlangt jedoch nur äußere Gefolgschaft, so dass Ermächtigungen zur Einschränkung grundrechtlicher Freiheiten - und dazu gehört auch § 15 VersG - nicht an die Gesinnung als solche, sondern stets nur an konkrete Handlungen anknüpfen können (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 -, juris Rdnr. 23).

    Jedenfalls aber ist im Falle mehrdeutiger Äußerungen bei der Anwendung sanktionierender Normen die dem Äußernden günstigere Deutung zugrundezulegen (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2008, a.a.O., Rdnr. 21).

    Auch eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung i.S.d. § 15 VersG durch einen Aufzug am Tag nach dem 9. November hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zutreffend verneint (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2008, a.a.O., Rdnr. 18).

    Es hat jedoch zugleich auch stets klargestellt, dass allein aus der Nähe zu einem solchen Gedenktag eine derartige Provokation nicht abgeleitet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2008, a.a.O. Rdnr 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11

    Zulässigkeit der Benutzung der Parole "Fremdarbeiterinvasion stoppen!" und von

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.2012 - 8 B 2103/12
    Der objektive Sinn einer Äußerung wird jedoch nicht nur vom Wortlaut, sondern insbesondere dann, wenn ein Anliegen eher schlagwortartig bezeichnet wird, auch vom Kontext und den Begleitumständen der Äußerung bestimmt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 1 S 1250/11 -, juris Rdnr. 14).

    Eine Verbotsverfügung lässt sich daher, soweit die - strafrechtlich irrelevante - Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts befürchtet wird, in verfassungsrechtlich zulässiger Weise nicht auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung i.S.d. § 15 VersG stützen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 211 - 1 S 1250/11 - , Rdnr. 26).

  • VG Kassel, 08.11.2012 - 6 L 1309/12

    Verbot eines Demonstrationszugs der Jungen Nationaldemokraten in Hünfeld

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.2012 - 8 B 2103/12
    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 8. November 2012 - 6 L 1309/12.

    Das Verwaltungsgericht Kassel stellte mit Beschluss vom 8. November 2012 - 6 L 1309/12.KS - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen das Versammlungsverbot mit der Maßgabe einer bestimmten Streckenführung wieder her.

  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.2012 - 8 B 2103/12
    Zu den rechtsstaatlichen Garantien gehören die Kommunikationsfreiheiten (Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 GG), auch und gerade für Minderheiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 -, juris Rdnrn 18 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02

    Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.2012 - 8 B 2103/12
    Diese Garantien dürfen nicht dadurch unterlaufen werden, dass die Exekutive bestimmten Parteien oder Personen den Schutz der Grundrechte aus Art. 5 und Art. 8 GG generell vorenthält und diese immer erst durch die Inanspruchnahme der Verwaltungsgerichte gesichert werden können (so überzeugend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2002 - 1 S 1050/02 -, juris Rdnr. 32).
  • OVG Sachsen, 04.06.2009 - 3 B 59/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Ordner; Fackeln; Uniformverbot; Zelt;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.2012 - 8 B 2103/12
    Davon ist etwa bei einem aggressiven und provokanten, die Bürger einschüchternden Verhalten der Versammlungsteilnehmer auszugehen oder wenn sich der Aufzug durch sein Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der NS-Gewaltherrschaft identifiziert (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 4. Juni 2009 - 3 B 59/06 -, Rdnr. 31 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2020 - 15 A 4693/18

    Versammlung; Fackeln; öffentliche Ordnung

    vgl. zu alledem Hess. VGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2016 - 2 B 417/16 -, juris Rn. 4, und vom 9. November 2012 - 8 B 2103/12 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 3. August 2012 - 11 ME 219/12 - VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 22. Februar 2012 - 1 S 358/12 -, und vom 23. Februar 2005- 1 S 421/05 - Bay. VGH, Urteil vom 25. Mai 2010- 10 BV 09.1480 -, juris Rn. 19 f.; Sächs. OVG, Urteil vom 4. Juni 2009 - 3 B 59/06 -, juris Rn. 32, Beschluss vom 13. Februar 2003 - 3 Bs 28/03 - OVG Saarl., Beschluss vom 16. November 2007 - 3 B 447/07 -, juris Rn. 5; VG Aachen, Urteil vom 14. Januar 2009 - 6 K 374/08 -, juris Rn. 138.
  • VG Kassel, 16.07.2019 - 6 L 1806/19

    Aufhebung einer versammlungsrechtlichen Verbotsverfügung

    Denn in Bezug auf den Rückschluss von einem bestimmten Teilnehmerkreis der Veranstaltung auf deren Zielrichtung würde die Behörde, indem sie sich dieses zu eigen macht, wiederum nur an eine vermutete politische Einstellung anknüpfen, unabhängig davon, ob diese tatsächlich in der konkreten Veranstaltung zum Ausdruck gebracht wird (so auch für eine ähnliche Konstellation: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09. November 2012 - 8 B 2103/12 -, juris).
  • VGH Hessen, 29.01.2016 - 2 B 417/16
    Zwar kann mit dem Tragen von brennenden Fackeln bei einer Versammlung oder bei einem Aufzug für sich allein noch kein aggressives und provokantes, die Bürger einschüchterndes Verhalten verbunden werden (vgl.: Hess. VGH, Beschluss vom 9. November 2012 - 8 B 2103/12 , m.w.N.).
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